Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Mittelstadt St. Ingbert, der Kreisstadt Neunkirchen und der Gemeinde Spiesen-Elversberg (Wasserschutzgebietsverordnung „Spiesermühltal”) Vom 19. April 2010
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage
§ 10 WasSchGSpiesMühlV SL
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