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Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen:
Die Fassungsbereiche erstrecken sich auf Teile der Grundstücke: Gemarkung St. Ingbert Flurnummer 3948/107 (Bohrung Au 1), Flurnummer 3948/108 (Bohrung Au 2), Flurnummer 3948/109 (Bohrung Au 3), Flurnummer 3948/110 (Bohrung Au 4), Flurnummer 4500/1 (Bohrung 1), Flurnummer 4500/1 (Bohrung A), Flurnummer 4463 (Bohrung B), Flurnummern 4426/1 und 4425/2 (Bohrung R 3), Flurnummer 4559/5 (Bohrung R 4), Flurnummern 4633/23 und 4633/6 (Bohrung R 5), Flurnummer 3474/5 (Bohrung B 1), Gemarkung Rohrbach, Flurnummer 1351/8 (Bohrung Ro II), Flurnummer 1335/1 (Bohrung Ro III), Gemarkung Oberwürzbach, Flurnummer 1095 (Bohrung Laichweihertal).
Die engere Schutzzone der Bohrungen A, B, 1, R 5, R 4, R 3 und Au 1-4 umfasst Grundstücke auf:
Die weitere Schutzzone ist aus dem als Anlage [1] abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich und wird wie folgt beschrieben: Bei Straßen und Wegen gilt der innere Rand als Schutzgebietsgrenze. Die Beschreibung des Grenzverlaufs beginnt an der nördlichen Grenze des Schutzgebiets auf der Gemarkung Elversberg Ausgangspunkt ist die „Glück-Auf-Halle“; von hier verläuft die Grenze entlang der „Hochstraße“, „Spieser Straße“ und „Elversberger Straße“ in östlicher Richtung, nach 1.150 m in südwestlicher Richtung, 270 m durch die Straße „Am Zankwald“, dann in südöstlicher Richtung 125 m durch den „Felsweg“, in nordöstlicher Richtung 90 m durch die „Georg-Bauer-Straße“, 115 m nach Südosten durch die „Gartenstraße“, entlang der „Hauptstraße“ 170 m nach Südwesten, von wo sie bei Hausnummer 323 b (,,Hauptstraße“/Spiesen) zunächst entlang eines Feldwirtschaftsweges, dann Waldwegen folgend durch das „Rödschetal“ und den „Gebrannten Wald“ 2.870 m in südöstlicher Richtung bis zur Ortsgrenze von Rohrbach verläuft. In Rohrbach verläuft die Grenze 1.310 m in östlicher Richtung durch die „Mühlstraße“, Straße „Am Mühlenwäldchen“, „Jahnstraße“ und „Nordstraße“, erneut durch die Straße „Am Mühlenwäldchen“ bis zu einem Waldweg im „Rohrbacher Forst“. Von hier aus entlang des Waldweges am Ortsrand von Rohrbach 480 m in südöstlicher Richtung bis zum „Erlenweg“. Die Grenze verläuft nun entlang des „Erlenweges“ und Waldwegen 215 m in nordöstlicher Richtung, dann 60 m nach Südosten, 70 m nach Südwesten, durch ein Waldstück 570 m in östlicher bzw. nordöstlicher Richtung bis zum Waldweg am „Geistkircher Hof“. Von hier aus verläuft sie entlang des Waldweges 845 m in südöstlicher Richtung, dann über Waldwege 370 m in südwestlicher Richtung, 420 m in südlicher Richtung, durch das „Gewerbegebiet Ost“ in Rohrbach z.T. entlang der Grundstücksgrenze Fa. Gergen/Fa. Dachdeckereinkauf bis zur „B 40“. Weiter über Waldwege zunächst 340 m in südwestlicher Richtung, dann 960 m in südlicher Richtung bis zur Bahnlinie „Rohrbach-Blieskastel“ an der Ortsgrenze von Hassel. In Hassel verläuft die Grenze entlang der Straße „Auf der Schanz“, 480 m in westlicher bzw. südwestlicher Richtung, dann 100 m nach Nordwesten entlang der. Straße „Auf der Heide“, weiter über Wiesengelände entlang von Grundstücksgrenzen zwischen Hausnummern 43 und 45 170 m nach Südwesten bis zur „Kantstraße“ zwischen Hausnummern 3 und 5; die „Kantstraße“ entlang und über Wiesengelände entlang der linken Grundstücksgrenze „Rohrbacher Straße“ Hausnummer 33 330 m in westlicher Richtung bis zur „Luisenstraße“ Hausnummer 24, diese 180 m in südliche Richtung bis zur „St. Ingberter Straße“. Nun folgt die Grenze der „St. Ingberter Straße“ in Richtung St. Ingbert (120 m nach Westen) bis zu Hausnummer 53, dann durch Wiesengelände entlang der Grundstücksgrenzen 140 m in südwestlicher Richtung, weiter über Feldwirtschaftswege bzw. Waldwege 270 m nach Westen, 1.100 m nach Süden, 1.080 m nach Südosten, östlich am Rittershof II vorbei, 920 m nach Südwesten bzw. Süden (Trasse der Hochspannungsleitung) und 260 m nach Südwesten bis zur „Talstraße“ in Oberwürzbach, die „Talstraße“ 440 m in südwestlicher Richtung entlang bis zur Hausnummer 19, dann über Wiesengelände und Waldwege 720 m in nördlicher und nordwestlicher Richtung, 250 m in südwestlicher Richtung, 1.960 m nach Nordwesten östlich am „Hochscheid-Hof“ vorbei, 570 m nach Südwesten, 415 m nach Süden, 630 m nach Westen bis zur „L 235“. Von da an verläuft die Grenze entlang der „L 235“ bis zur Stadtgrenze von St. Ingbert an die Einmündung „Südstraße“ (880 m nach Westen und 405 m nach Norden), die „Südstraße“ entlang 500 m nach Nordosten bis zur „Nelkenstraße“, die „Nelkenstraße“ entlang 130 m in nordwestlicher Richtung, dann die „Tulpen-,, und „Rosenstraße“ überquerend bis zur „Droste-Hülshoff-Straße" 400 m nach Nordosten, die „Droste-Hülshoff-Straße“ entlang 60 m in nordwestlicher Richtung bis zum „Rilkeweg“, diesen 185 m in nordöstlicher Richtung, dann 90 m nach Südosten bis zur „Wiesenstraße“, diese entlang 215 m in nordöstlicher Richtung bis zum „Hangweg“, dem „Hangweg“ 180 m in südöstlicher Richtung folgend bis zum „Winnweg“, vom „Winnweg“ über Wiesengelände entlang den Grundstücksgrenzen zwischen Hausnummern 51 und 53 190 m in südöstlicher Richtung bis zur „Friedel-Heintz-Straße“, diese entlang 70 m in südlicher Richtung bis zur „Südstraße“. Die Grenze folgt nun der „Südstraße“ 280 m in östlicher Richtung bis zur „Heinrich-Imbusch-Straße“, diese entlang 150 m nach Norden bis zur Einmündung „Im Pottaschwald“. Die Grenze verläuft entlang der Straße „Im Pottaschwald“ 930 m in nordöstlicher bzw. nordwestlicher Richtung bis zur Bahnlinie „Saarbrücken-Homburg“, diese überquerend 160 m in nordöstlicher Richtung längs der Mauer der Fa. Sehn bis zur „Blieskasteler Straße“ zwischen Hausnummern 136 und 142, die „Blieskasteler Straße“ 215 m in nordwestlicher Richtung entlang bis zur „Bergstraße“, durch die „Bergstraße“ 410 m nach Nordosten bis zur „Reinhold-Becker-Straße“, durch „Reinhold-Becker-Straße“ und „Neugasse“ 580 m in nordwestlicher Richtung bis zur „Kaiserstraße“, der „Kaiserstraße“ in nordöstlicher Richtung 90 m folgend bis zum „Ochsenpfad“. Vom „Ochsenpfad“ aus verläuft die Grenze des Schutzgebiets durch die „Gustav-Clauss-Anlage“ und „Dilmesstraße“ 520 m in nordwestlicher Richtung zum „Neunkircher Weg“ entlang der Grundstücksgrenze der Hausnummer 91, an hinterer Grundstücksgrenze der Hausnummern 85 und 83 nach Südwesten, entlang der hinteren Grundstücksgrenze der Hausnummern 26 und 22 „Prälat-Eckhart-Straße“ nach Norden bis zur „Prälat-Eckhart-Straße“, diese in südwestlicher bzw. nördlicher Richtung 230 m entlang und weiter in nördlicher Richtung 135 m durch die „Paul-Ehrlich-Straße“ bis zur „Rote-Flur-Straße“. Die Grenze verläuft entlang der „Rote-Flur-Straße“ 230 m in südwestlicher Richtung bis zur „Elversberger Straße“, entlang der „Elversberger Straße“ und über einen Waldweg in nordwestlicher Richtung 1.370 m bis zur Ortsgrenze von Schüren, von hier aus 280 m in östlicher Richtung bis zur „L 112“, dann diese 1.380 m in nordöstlicher Richtung bis zur Ortsgrenze von Elversberg, an den Fußweg zur „Wilhelmstraße“, diesen in nordwestlicher Richtung 90 m entlang und nun in nördlicher Richtung 500 m durch die „Wilhelmstraße“ bis zur „Hochstraße“, dem Ausgangspunkt unserer Grenzbeschreibung, an der „Glück-Auf-Halle“.
Die Abgrenzung des Wasserschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind. [1]
14 Lagepläne i. M. 1:1.000 vom 28. Januar 1987 mit Einzeichnung der jeweiligen Schutzzone I,
Übersichtsplan i. M. 1:10.000 vom 2. Februar 1987 betr. Schutzzonen II und III,
34 Flurkarten i. M. 1:1.000 vom Dezember 1986 betr. Schutzzone II,
Beschilderungsplan i. M. 1:10.000 vom 25. Februar 1987.
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei:
der Mittelstadt St. Ingbert,
der Gemeinde Spiesen-Elversberg,
der Mittelstadt St. Ingbert - untere Wasserbehörde,
der Mittelstadt St. Ingbert - untere Bauaufsichtsbehörde,
dem Landkreis Neunkirchen - untere Wasserbehörde - in Ottweiler,
dem Landkreis Neunkirchen - untere Bauaufsichtsbehörde - in Ottweiler,
dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde,
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 und 3 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engeren Schutzzonen in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.