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Die Grenzen des Schutzgebiets sind in den vom Wasserzweckverband Warndt, Am Bürgermeisteramt 1, 66333 Völklingen-Ludweiler, aufgestellten und einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plänen [1] eingetragen. Dies sind
Übersichtsplan M. 1:10.000, mit Einzeichnung der Schutzzonen III und II sowie den Brunnen 1-9,
Übersichtsplan M. 1:5.000, mit Einzeichnung der Schutzzone III,
Übersichtsplan M. 1:10.000, zu den Flurkarten,
Vervielfältigung der Flurkarten,
Flurkarte Nr. 565404 Plan Nr. 1,
Flurkarte Nr. 585401 Plan Nr. 2,
Flurkarte Nr. 565407 Plan Nr. 3,
Flurkarte Nr. 565408 Plan Nr. 4,
Das Schutzgebiet gliedert sich in folgende Zonen: Die Grenze der weiteren Schutzzone ist aus der als Anlage [1] abgedruckten Karte ersichtlich.
die Fassungsbereiche (Zone I) - rot gekennzeichnet -,
die engere Schutzzone (Zone II) - blau gekennzeichnet -,
die weitere Schutzzone (Zone III) - grün gekennzeichnet -.
Eine Ausfertigung der Pläne wird aufbewahrt: Die Pläne können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
bei der Mittelstadt Völklingen,
bei der Gemeinde Wadgassen.
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in Absatz 2 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Die Fassungsbereiche sind durch Umzäunung, die engeren Schutzzonen in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.