§ 37 WasSiGGesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 23 WpAVVerordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.