WasVerbG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 WasVerbG SLWirtschaftliches, sparsames HaushaltenVerordnung über Wasser- und Bodenverbände Vom 3. September 1937§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDer Wasser- und Bodenverband ist zum wirtschaftlichen und sparsamen Haushalten bei der Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.