WasVerbG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 WasVerbG SLAufstellung des HaushaltsplansVerordnung über Wasser- und Bodenverbände Vom 3. September 1937 § 7§ 9 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDer Vorstand stellt den Haushaltsplan des Wasser- und Bodenverbandes und nach Bedarf Nachträge dazu auf.