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Bildungsprojekte in besonderem öffentlichen Interesse greifen Weiterbildungsbedarf zu aktuellen gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Themen auf und erbringen einen Beitrag zu dem hierzu stattfindenden öffentlichen Diskurs. Das Staatsministerium für Kultus legt für den jeweiligen Förderzeitraum die relevanten Themen in Abstimmung mit dem Landesbeirat für Erwachsenenbildung fest und informiert die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen spätestens zwölf Monate vor dem Ende des laufenden Förderzeitraums entsprechend.
Innovative Projekte bringen kreative und für Sachsen neue Ansätze in die Bildungsarbeit ein und stärken so das Innovationspotential der Weiterbildungseinrichtungen. Ein innovativer Gehalt eines Projektes ist anzunehmen, wenn es für die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen beispielhaft ist, weil es konkrete Herausforderungen durch Erprobung neuer methodischer oder konzeptioneller Ansätze anders und besser als bisher löst und durch die Anwendungsmöglichkeit auf weitere Fälle zur Nachahmung anregt.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent bei Einrichtungen in Trägerschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft, im Übrigen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines Zuschusses gewährt. Für Projekte nach Absatz 1 kann der Fördersatz für die zuwendungsfähigen Personalausgaben auf bis zu 100 Prozent erhöht werden, wenn über das besondere öffentliche Interesse hinausgehende Gründe dies rechtfertigen oder wenn der Differenzbetrag durch einen höheren Eigenanteil bei den Sachausgaben ausgeglichen wird. Für die Festlegung des erhöhten Fördersatzes nach Satz 2 gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Eine Vollfinanzierung von Personal- und Sachausgaben sowie eine Förderung von Personalausgaben, die bereits im Rahmen des Grundversorgungszuschusses berücksichtigt sind, ist nicht zulässig.
Bemessungsgrundlage sind die auf die Erfüllung des Zuwendungszwecks gerichteten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Weitere Förderungen sind ein Zuschuss für Bildungsangebote, die nicht im Rahmen der Grundversorgung erbracht werden, Zuschüsse für investive Maßnahmen,…
Weitere Förderungen sind ein Zuschuss für Bildungsangebote, die nicht im Rahmen der Grundversorgung erbracht werden, Zuschüsse für investive Maßnahmen,…
Zur Entwicklung und Durchführung innovativer Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung für die zusätzlichen…
die überwiegende Zahl der Teilnehmenden an ihren Weiterbildungsmaßnahmen einen Wohnsitz im Freistaat Sachsen hat,
die Voraussetzungen der Anerkennung nach § 5, das Anerkennungsverfahren sowie die Aufhebung der Anerkennung, 3 die Voraussetzungen für eine angemessene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.