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Um den digitalen Wandel in den anerkannten Einrichtungen zu beschleunigen oder um die Inklusion in der Weiterbildung zu stärken, können die Ausgaben für investive Maßnahmen zur Verbesserung digitaler Strukturen oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Bildungsinstitutionen auf Antrag mit einem Investitionszuschuss gefördert werden.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent bei Einrichtungen in Trägerschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft, im Übrigen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Investitionsmaßnahme in Form eines Zuschusses gewährt. Die Gesamtsumme der Maßnahme muss mindestens 5 000 Euro betragen. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt je Antragsteller im Kalenderjahr insgesamt 30 000 Euro.
Bemessungsgrundlage sind die auf die Erfüllung des Zuwendungszwecks gerichteten zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Fördergegenstand nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 sind investive Ausgaben für Baumaßnahmen und Ausstattungen förderfähig. Die Zuweisung darf je Einzelvorhaben 25…
Die Gewährung eines Zuschusses zu den Investitionskosten setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. In den Fällen eines Zuschusses nach Absatz 2…
Eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung ist vorbehaltlich der dazu ergangenen Bescheide auf die Pauschalen nach § 7 Absatz 2 in angemessenem…
50 % der beihilfefähigen Kosten bei den in Absatz 3 Buchstaben c bis k genannten Investitionsvorhaben.
Unter Sachinvestitionen sind Baumaßnahmen, der Erwerb von beweglichen Sachen, soweit sie nicht als sächliche Verwaltungsausgaben erfasst werden, und der Erwerb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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