Zuwendungen zu Personalkosten für innovative Bildungsmaßnahmen in der beruflichen Weiterbildung
Saarländisches Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) (Art. 2 des Gesetzes Nr. 1704) vom 10. Februar 2010
Zur Entwicklung und Durchführung innovativer Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung für die zusätzlichen Personalausgaben Zuwendungen gewährt werden.
§ 15 SWFGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen