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Zum Pflichtangebot der Volkshochschulen nach § 3 Absatz 2 zählen Veranstaltungen der politischen Bildung, der Alphabetisierung, der arbeitsweltbezogenen Weiterbildung, der kompensatorischen Grundbildung, Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie Angebote zur Förderung von Schlüsselkompetenzen im Sinne des Europäischen Referenzrahmens für lebenslanges Lernen. Zum Pflichtangebot gehören des Weiteren Bildungsangebote zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft, zur Medienbildung und Medienkompetenz, zur Gesundheitsbildung, auch soweit sie dem Arbeitsschutz dienen, sowie Bildungsangebote der Eltern- und Familienbildung, zum Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit sowie für das Ehrenamt und zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Im Pflichtangebot müssen mit einem Umfang von insgesamt mindestens 500 förderfähigen Lerneinheiten aus den Themenbereichen der Anlage 1 die Themenfelder politische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Grundbildung einschließlich Alphabetisierung sowie Medienbildung und digitale Kompetenz durchgeführt werden.
Die Weiterbildungsförderungsverordnung vom 15. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 472) wird wie folgt geändert: „Im Pflichtangebot müssen mit einem Umfang von insgesamt…
Das Pflichtangebot der Volkshochschulen umfasst Bildungsveranstaltungen der politischen Bildung, der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung, der…
eigenständig Weiterbildungsmaßnahmen aus mindestens drei Themenbereichen nach § 2 Absatz 6 im Umfang von kalenderjährlich insgesamt mindestens 2 000…
die Weiterbildungsmaßnahmen mindestens fünf der Themenbereiche nach § 2 Absatz 6 abdecken, von denen wenigstens drei jeweils mindestens 500 förderfähige…
Bei der Antragstellung haben die Einrichtungen Angaben über die geplanten Angebote zu machen. Zu den förderfähigen Angeboten zählen auch die zur Vorbereitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.