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Der Freistaat Sachsen fördert auf Antrag ergänzend zum Betriebskostenzuschuss für jedes Kalenderjahr Träger, die ein Pflichtangebot in den Landkreisen gewährleisten, mit einem pauschalen Zuschuss zu den Sachausgaben zur Verbesserung der Bildungszugänge im ländlichen Raum (Regionalzuschuss).
Der Regionalzuschuss errechnet sich durch die Vervielfachung der Fläche des jeweiligen Landkreises mit einem Bemessungsschlüssel. Der Bemessungsschlüssel ergibt sich durch Teilung des sich nach § 7 Absatz 4 Satz 1 ergebenden Betrages durch die Gesamtfläche sämtlicher Landkreise des Freistaates Sachsen und ist bis zur fünften Stelle nach dem Komma zu ermitteln. Die Fläche eines Landkreises, in dem mehrere Volkshochschulen ansässig sind, ist um die Fläche der kreisangehörigen Gemeinden zu mindern, in denen nur eine örtlich zuständige Volkshochschule ihren Sitz hat.
Die Grundförderung dient der landesweiten Sicherstellung einer bedarfsgerechten Grundversorgung der Bevölkerung mit Weiterbildungsangeboten. Die Grundförderung…
bei Beantragung eines Regionalzuschusses die Eigenerklärung, dass im Förderjahr das Pflichtangebot in den Landkreisen gewährleistet wird,
Eine Zuwendung setzt voraus, dass sich die Kreisfreien Städte und Landkreise, in denen der Anbieter seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, an der…
1Für den Schulbetrieb der einjährigen Fachschulen im Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachrichtung Landwirtschaft werden durch den Freistaat Sachsen…
Der öffentliche Schulträger erhält zur Förderung der Aufgaben nach § 13 Absatz 3 und § 16 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes einen jährlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.