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Die Träger der anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung, die keine parteinahen politischen Stiftungen sind, erhalten zusätzlich einen jährlichen pauschalierten Zuschuss zur Grundförderung, wenn mindestens 75 Prozent der Bildungsveranstaltungen auf Angebote der politischen Bildung entfallen (Einrichtungen der politischen Bildung).
Dabei müssen mindestens 75 Prozent der förderfähigen Angebote der politischen Bildung folgende Kernfelder behandeln:
Lebendige Demokratie - Partizipation - Medienkompetenz,
Demographischer Wandel - Flexibilisierung der Lebensentwürfe - Modelle des zivilgesellschaftlichen Engagements,
Schulisches Engagement - Lebenslanges Lernen - Bildungsberatung,
Menschenrechte - Politische Kultur - Zeitgeschichte,
Zuwanderung und Integration,
Internationale Politik und europäischer Einigungsprozess,
Globalisierung - Marktwirtschaft - Sozialpolitik oder
Klimawandel und Entwicklung - lokale und globale Handlungsperspektiven.
Die Themen „Gender Mainstreaming“ und „Nachhaltigkeit“ werden weiterhin als Querschnittsaufgaben betrachtet, die in alle relevanten Kernfelder einfließen können.
Der pauschalierte Zuschuss wird auf Antrag in Höhe des Betrages der im Jahr 2021 von der Landeszentrale für politische Bildung bewilligten Basisförderung für Angebote der politischen Bildung gezahlt. § 22 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Für Angebote zu den Themen Flucht, Migration und gesellschaftliche Integration erhaltene Förderbeträge werden bei der Berechnung des pauschalierten Zuschusses nicht berücksichtigt.
Nach Absatz 1 neu anerkannte Einrichtungen der politischen Bildung werden auf Antrag mit Beginn des dritten Haushaltsjahres jährlich mit 30 000 Euro gefördert.
Das für politische Bildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, nach Anhörung des für politische Bildung zuständigen Ausschusses des Landtags durch Rechtsverordnung die in Absatz 2 genannten Kernfelder thematisch gesellschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen. IV. Abschnitt Förderung der Entwicklung, neue Zugänge und Innovationen
Das Land fördert die kulturelle Bildung im Rahmen von lokalen und regionalen Netzwerken. Es wirkt durch seine Förderung auf die Abstimmung von Förderzielen und…
in Kooperation mit Dritten, insbesondere mit den Trägern der politischen Bildung, den anerkannten Trägern der Weiterbildung sowie den Trägern der…
Das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung umfasst Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des…
Das Land fördert nach Maßgabe dieses Abschnittes Maßnahmen der Weiterbildungseinrichtungen, mit denen diese auf aktuelle gesellschaftliche und strukturelle…
Bildungsstätten anderer Träger wie der Kirchen und freien Vereinigungen werden nach Maßgabe der §§ 15 und 16 als Einrichtungen der Weiterbildung gefördert.
Das Land fördert die Einrichtungen der Weiterbildung mit einem Bildungsbudget. Das Bildungsbudget setzt sich zusammen aus einer Förderung der Kosten für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.