§ 4 SWFGSaarländisches Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) (Art. 2 des Gesetzes Nr. 1704) vom 10. Februar 2010
Die staatliche Förderung der Weiterbildung lässt das Recht der Einrichtungen auf selbstständige Lehrplangestaltung unberührt. Freiheit der Lehre und die…
§ 4 Abs. 2 WbG NRWWeiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Die Einrichtungen der Weiterbildung haben das Recht auf selbstständige Lehrplangestaltung. Die Freiheit der Lehre wird gewährleistet; sie entbindet nicht von…
§ 4 Abs. 3 NRW-28587Weiterbildungsgesetz (WbG)
Die Einrichtungen der Weiterbildung haben das Recht auf selbständige Lehrplangestaltung. Die Freiheit der Lehre wird gewährleistet; sie entbindet nicht von der…
Art. 3 Nr. 1 SN-5597Haushaltsbegleitgesetz 2007 und 2008
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Staatsministerium für Kultus regelt durch Rechtsverordnung eine angemessene Förderung von Einrichtungen,…
§ 1 Abs. 2 SN-1108Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe
Der Regelungsbereich dieses Gesetzes umfasst Weiterbildung nur insoweit, wie diese nicht durch die Bestimmungen des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen…