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Die Fachweiterbildung „psychiatrische Pflege“ beinhaltet die Module 6.1 bis 9.1 gemäß Anlage 1. Die Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule schließen jeweils mit einer eigenständigen Prüfungsleistung ab.
einem eigenständigen Modul zu den Kompetenzbereichen I bis IV der Anlage 5 Teil B.
Für den mündlichen Teil der Prüfung ist ein Modul oder sind Module zu folgenden Prüfungsbereichen aus den Kompetenzbereichen III bis V der Anlage 5 Teil A…
Die Weiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ beinhaltet die Module 1.1 bis 2.7 und 8.1 bis 9.1 gemäß Anlage 1. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung…
Die Fachweiterbildung „Operationsdienst“ beinhaltet die Module 3.1 bis 5.2 und 8.1 bis 9.1 gemäß Anlage 1. Jedes Modul schließt mit einer eigenständigen…
Die Prüfungsfragen und Prüfungsaufgaben für den mündlichen Teil der Prüfung werden modulübergreifend gestellt; in der Prüfung wird insbesondere überprüft,…
Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten, davon 160 Stunden für 2 Wahlpflichtmodule. Die praktische Weiterbildung umfasst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.