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Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist über die Leitung der Weiterbildungsstätte beim Vorsitz des Prüfungsausschusses zu stellen. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als zwölf Wochen vor dem Ende der Weiterbildung liegen.
Dem Antrag sind beizufügen:
für die Fachweiterbildung „Intensivpflege und Anästhesie“ eine Bescheinigung der Weiterbildungsstätte, dass die Module gemäß § 24 mit mindestens 80 Credits und die praktische Weiterbildung nach dem Muster der Anlage 2, für die Fachweiterbildung „Operationsdienst“ eine Bescheinigung der Weiterbildungsstätte, dass die Module gemäß § 30 mit mindestens 80 Credits und die praktische Weiterbildung nach dem Muster der Anlage 3 und für die Fachweiterbildung „psychiatrische Pflege“ eine Bescheinigung der Weiterbildungsstätte, dass die Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule gemäß § 36 mit mindestens 80 Credits und die praktische Weiterbildung nach dem Muster der Anlage 4 erfolgreich abgeschlossen worden sind,
der Nachweis der Entrichtung der Prüfungsgebühr.
Die Zulassung zur Prüfung sowie die Prüfungstermine sind dem Prüfling mindestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitzuteilen; die Ablehnung ist zu begründen.
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist mindestens acht Wochen vor Beendigung der theoretischen und fachpraktischen Ausbildung über die Leitung des…
Zulassung zur Abschlussprüfung,
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind nachzuweisen:
in den Fällen des § 9 Absatz 2, 3 und 4 eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem vorgeschriebenen Teil 1 der Abschlussprüfung.
Zur Abschlussprüfung ist nach § 43 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes zuzulassen,
Der Anmeldung sind beizufügen: 1 | in allen Fällen: 1.1 | das letzte Zeugnis (beglaubigte Abschrift) der zuletzt besuchten allgemeinbildenden oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.