Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung
Tage- und Übernachtungsgeld wird nach dem Bundesreisekostengesetz gewährt.
§ 2 WDErstattV
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