Erwägungsgrund 41 32026R0471VERORDNUNG (EU) 2026/471 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen
Um unter anderem durch die Erschließung neuer Ausfuhrmärkte und die Diversifizierung von Absatzmärkten eine Anpassung an die Marktentwicklung vorzunehmen und…
Art. 58 Abs. 1 32021R2115VERORDNUNG (EU) 2021/2115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Für jedes unter den Zielen gemäß Artikel 57 ausgewählte Ziel wählen die in Artikel 88 Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen eine oder…
Erwägungsgrund 2 32010R0772VERORDNUNG (EU) Nr. 772/2010 DER KOMMISSION vom 1. September 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor
Aufgrund der bei der Durchführung dieser Fördermaßnahmen gewonnen Erfahrungen ist vorzusehen, dass sie in Anbetracht der Besonderheit der Absatzförderungs- und…
§ 11 Abs. 2 AFBGGesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
Abweichend von Absatz 1 wird die Förderungshöchstdauer angemessen verlängert, sofern In den Fällen der Nummern 1 und 2 darf die Förderungshöchstdauer längstens…