Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland Vom 2. Juni 2006
Das zum Saarland gehörende Untergebiet Mosel des Weinbaugebietes Rhein-Mosel umfasst das bestimmte Anbaugebiet nach § 1 und die Südhänge entlang der Saar und ihrer Nebenflüsse Nied und Blies.
§ 2 WeinGebAbgrV SL 2006
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