Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland Vom 2. Juni 2006
Der zum Saarland gehörende Teil des bestimmten Anbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer (Bereich Moseltor) umfasst die zulässigerweise bestockten und vorübergehend nicht bestockten Rebflächen in der Gemeinde Perl.
§ 1 WeinGebAbgrV SL 2006
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