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(zu § 23 des Weingesetzes) Die in Nordrhein-Westfalen eingerichtete Weinbergrolle wird von der Direktorin/dem Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte/Landesbeauftragtem (Landesbeauftragte/Landesbeauftragter) geführt.
Die Weinbergrolle besteht aus den Verzeichnissen der Lagen und des Bereichs, darunter auch deren Namen, die als geografische Bezeichnungen zur Angabe der Herkunft des Weines und seiner Ausgangsstoffe verwendet werden dürfen. Die Weinbergrolle wird in Loseblattform geführt. Für jede einzutragende Lage und den Bereich sind getrennte Karteiblätter anzulegen. Der Weinbergrolle werden Karten beigefügt, in die die Lagen und der Bereich eingezeichnet sind. Die Führung der Weinbergrolle ist auch mittels automatisierter Datenverarbeitung unter Einbeziehung geografischer Informationssysteme möglich.
In die Weinbergrolle sind die Grenzen der Lagen nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) einzutragen.
Bei der/dem Landesbeauftragten ist ein Rebflächenverzeichnis einzurichten und fortzuschreiben. Die Weinbaubetriebe melden der/dem Landesbeauftragten Veränderungen von Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnissen.
die Namen von in die Weinbergsrolle eingetragenen Lagen und Bereichen und Namen kleinerer geografischer Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt…
Eine Lage darf in die Weinbergsrolle nur eingetragen werden, wenn sie insgesamt mindestens fünf Hektar groß ist. Abweichend davon kann die zuständige Behörde…
(zu § 23 des Weingesetzes und § 29 der Weinverordnung) Lagen werden auf Antrag in die Weinbergrolle eingetragen. Der Antrag ist bei der/dem Landesbeauftragten…
(zu § 23 des Weingesetzes und § 29 der Weinverordnung) Die/der Landesbeauftragte prüft den Antrag auf die Antragsberechtigung nach § 4 und auf die Einhaltung…
In die Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und des Bereichs nach Katasterbezeichnungen (Gemarkungen, Flur, Gewanne, Flurstück) einzutragen. Die Anträge…
Die Feststellung und Festsetzung von Lagen, ihrer Namen und des Bereichs sowie die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle obliegt dem Landkreis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.