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Die Weinbergsrolle besteht aus dem Verzeichnis der Lagen, des Bereichs sowie den für die einzelnen Lagen und den Bereich anzufertigenden Karteiblättern. Der Weinbergsrolle werden Karten beigefügt, in die die Lagen und der Bereich einzuzeichnen sind.
In die Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und des Bereichs nach Katasterbezeichnungen (Gemarkungen, Flur, Gewanne, Flurstück) einzutragen. Die Anträge und Pläne sind mit einem Eintragungsvermerk zu versehen; je eine Ausfertigung erhält der Amtsvorsteher [5] und der Antragsteller in Verbindung mit § 7 Abs. 4.
Der Landkreis Merzig-Wadern gibt die Namen der Lagen und des Bereichs mit Abgrenzungen im Amtsblatt des Saarlandes bekannt.
Der Landkreis Merzig-Wadern regelt die Art der Führung, die Form und die Aufbewahrung der Weinbergsrolle sowie die Einsichtnahme in dieselbe.
Lagen und Bereichen, die in die Weinbergrolle eingetragen sind,
die Namen von in die Weinbergsrolle eingetragenen Lagen und Bereichen und Namen kleinerer geografischer Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt…
Eine Lage darf in die Weinbergsrolle nur eingetragen werden, wenn sie insgesamt mindestens fünf Hektar groß ist. Abweichend davon kann die zuständige Behörde…
Die Feststellung und Festsetzung von Lagen, ihrer Namen und des Bereichs sowie die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle obliegt dem Landkreis…
Die Weinbergrolle besteht aus den Verzeichnissen der Lagen und des Bereichs, darunter auch deren Namen, die als geografische Bezeichnungen zur Angabe der…
(zu § 23 des Weingesetzes und § 29 der Weinverordnung) Lagen werden auf Antrag in die Weinbergrolle eingetragen. Der Antrag ist bei der/dem Landesbeauftragten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.