Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme Vom 16. Juni 1999
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 6. Februar 1999 in Kraft.
§ 2 WeitBi/HebGZustV SL
§ 2 WeitBi/HebGZustV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen