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Für Lehrveranstaltungen ist die Dauer der Unterrichtsstunden als zusammenhängende Einheit wie folgt festgelegt: Für sämtliche Lehrveranstaltungen sind Teilnehmerlisten zu führen.
Vorträge bis zu drei Unterrichtsstunden,
Lehrgänge, Seminare, Kurse ab vier Unterrichtsstunden,
Studienreisen, Studienfahrten und Lehrwanderungen bis zu acht Unterrichtsstunden pro Tag.
Ein Teilnehmertag wird angerechnet, wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer Lehrveranstaltungen besucht, die mindestens acht Unterrichtsstunden sowie Übernachtung und Verpflegung umfassen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird ein halber Teilnehmertag anerkannt, wenn mindestens vier Unterrichtsstunden am Anreise- oder Abreisetag gehalten werden. Ein ganzer Teilnehmertag wird anerkannt, wenn am Anreise- und Abreisetag jeweils mindestens vier Unterrichtsstunden gehalten werden.
Die anerkannte Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.