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Gefördert werden nur Einrichtungen, deren Veranstaltungen sich im Kalenderjahr über mindestens 25 Wochen erstrecken und mindestens 2.400 Unterrichtsstunden jährlich umfassen.
Gefördert werden nur Heimvolkshochschulen oder Heimbildungsstätten, deren Veranstaltungen sich im Kalenderjahr über mindestens 25 Wochen erstrecken und mindestens 3.000 Teilnehmertage jährlich umfassen.