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Die Anerkennung einer Einrichtung der allgemeinen Weiterbildung wird vom Ministerium für Bildung und Kultur und die Anerkennung einer Einrichtung der beruflichen Weiterbildung vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf Antrag ausgesprochen. Der Antrag ist von dem Träger der Einrichtung oder der Einrichtung selbst über die zuständige Landesorganisation mit deren Stellungnahme beim zuständigen Ministerium einzureichen. Träger oder Einrichtungen, die keiner Landesorganisation angehören, reichen ihren Antrag auf staatliche Anerkennung der Einrichtung unmittelbar beim zuständigen Ministerium ein.
Der Antrag auf staatliche Anerkennung einer Landesorganisation ist vom Träger der Landesorganisation oder der Landesorganisation selbst beim zuständigen Ministerium einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich auf dem vorgegebenen Antragsformular, das beim zuständigen Ministerium angefordert werden kann, oder elektronisch.