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Zu den Tätigkeitsbereichen, auf die sich die Weiterbildung bezieht, zählen insbesondere:
die sach- und fachkundige, umfassende und geplante Pflege in der Intensivmedizin und Anästhesie unter Einbeziehung von Pflegetheorien und Modellen sowie Erkenntnissen in der Pflegeforschung,
die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patientinnen und Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen,
die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage sowie die selbstständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes oder einer Ärztin,
der Umgang mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen in Krisensituationen und bei der Sterbebegleitung,
die Mitarbeit im Behandlungsteam bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen,
die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie der sachgerechte Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln, soweit dies zum Aufgabenbereich der Kranken- und Kinderkrankenpflege in der Intensivpflege und Anästhesie gehört,
die Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Reflexion des pflegerischen Arbeitsablaufs,
die Anleitung und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Schülerinnen und Schülern, Praktikantinnen und Praktikanten, und von Angehörigen und mitbetreuenden Diensten sowie die Mitwirkung bei Fort- und Weiterbildungen,
die Anwendung von Methoden der Qualitätssicherung,
die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegekräfte sowie einschlägiger Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften.