WeiterbPflegV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 15 WeiterbPflegV SLSchwerpunkteVerordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen Vom 30. Januar 2001 § 14§ 16 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Weiterbildung beinhaltet als Schwerpunkte die operative, die internistische, die pädiatrische Intensivpflege und die Anästhesie.