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Zu den Tätigkeitsbereichen, auf die sich die Weiterbildung bezieht, zählen insbesondere:
die sach- und fachkundige, aktivierende, umfassende und geplante Pflege, Betreuung und Förderung in der Rehabilitation und Langzeitpflege unter Einbeziehung von Pflegetheorien und -modellen sowie Erkenntnissen der Pflegeforschung,
die verantwortliche Mitwirkung im therapeutischen Team bei der Planung und Durchführung von Behandlungsmaßnahmen,
die Minderung und Vorbeugung von Schädigungen und Behinderungen und die optimale Nutzung von verbliebenen funktionellen Fähigkeiten,
die Kompensation von verlorenen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens der betroffenen Personen,
die verantwortliche Mitarbeit bei der Durchführung der therapeutischen Aufgaben wie z.B. Training der Alltagsverrichtungen, Führung der Patientinnen und Patienten zur Selbstständigkeit,
die Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Reflexion des pflegerischen Arbeitsablaufs im jeweiligen Arbeitsbereich,
die Anleitung und Beratung von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Schülerinnen und Schülern, Praktikantinnen und Praktikanten, von Angehörigen und mitbetreuenden Diensten sowie die Mitwirkung bei der Fort- und Weiterbildung,
die Anwendung von Methoden der Qualitätssicherung,
die Einhaltung und Überwachung der einschlägigen Rechtsvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften und der Hygiene.