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Zu den Tätigkeitsbereichen, auf die sich die Weiterbildung bezieht, zählen insbesondere:
die sach- und fachkundige, aktivierende, umfassende und geplante Pflege, Betreuung und Förderung psychiatrischer Patientinnen und Patienten unter Einbeziehung von Pflegetheorien und Pflegemodellen sowie Erkenntnissen in der Pflegeforschung,
die verantwortliche Mitwirkung im therapeutischen Team bei der Versorgung psychisch Kranker im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich,
die Gruppenarbeit, Soziotherapie, Milieutherapie und die Rehabilitation,
die Planung, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Reflexion des pflegerischen Arbeitsablaufs im jeweiligen Arbeitsbereich,
die Anleitung und Beratung von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Schülerinnen und Schülern, Praktikantinnen und Praktikanten, von Angehörigen und mitbetreuenden Diensten sowie die Mitwirkung bei der Fort- und Weiterbildung,
die Anwendung von Methoden der Qualitätssicherung,
die Einhaltung und Überwachung der Hygiene sowie einschlägiger Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften.