WeiterbPflegV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 20 WeiterbPflegV SLSchwerpunkteVerordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen Vom 30. Januar 2001 § 19§ 21 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Weiterbildung beinhaltet als Schwerpunkte die allgemeine Psychiatrie, die Gerontopsychiatrie und die Kinder- und Jugendpsychiatrie.