Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Weiterbildungsbezeichnungen nach § 2 WuHG in Verbindung mit Abschnitt 1 und 2 dieser Verordnung lauten: Fachpflegerin oder Fachpfleger für Schmerztherapie, Onkologie und Palliativmedizin, Fachaltenpflegerin/Fachaltenpfleger für Schmerztherapie, Onkologie und Palliativmedizin.