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Die Weiterbildung soll Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger mit den vielfältigen Aufgaben des jeweiligen Fachbereichs vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.
Daneben soll die Weiterbildung befähigen zur
Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle und dem aktuellen Berufsfeld der Pflegekräfte in dem jeweiligen Fachbereich unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung und der Zukunftsperspektiven,
Bewältigung beruflicher Belastungen und selbstständigen Entwicklung von Problemlösungsmöglichkeiten,
Auseinandersetzung mit dem psychosozialen Umfeld der Patientinnen und Patienten und zur Betreuung der Angehörigen.