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Bei der Berufung der Mitglieder des Zulassungsausschusses und des Prüfungsausschusses ist auch Einvernehmen mit dem Thüringer Minister für Wirtschaft und Technik herzustellen.
Die Vertreter der Finanzverwaltung im Prüfungsausschuss sind auch vom Thüringer Minister der Finanzen vorzuschlagen.
Vorschläge für die Vertreter der Wirtschaft im Zulassungsausschuss und im Prüfungsausschuss sind auch von der Industrie- und Handelskammer Erfurt zu machen.