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Gegenstand der Förderung sind - beginnend möglichst ab dem Wintersemester 2000/2001 - insbesondere Maßnahmen zur
Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten,
Verkürzung der Studienzeiten,
Entwicklung/Erprobung neuer Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master sowie von Studienangeboten der Weiterbildung an Hochschulen.