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Insbesondere können aus Programmmitteln finanziert werden:
Wissenschaftliches sowie administratives Personal
Kosten für zusätzlich eingestellte Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer (Dozentinnen/Dozenten und Professorinnen/Professoren auf Zeit; vorgezogene Berufungen) mit entsprechender personeller Zusatzausstattung und zusätzliche Leistungen von Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern, Assistentinnen/Assistenten sowie Hilfskräften für den geförderten Studiengang (Lehre, Tutorien u.Ä. als Lehraufträge, Ausgleich für Deputatsermäßigungen, Vertretungskosten).
Tutorinnen/Tutoren, Einsatzstudentinnen/Einsatzstudenten
Die Förderzusage erfolgt einmalig für die gesamte Dauer der Maßnahme.