WiVwAuflV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 WiVwAuflVVerordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes § 5Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft. § 5