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Der Bezirkswahlvorstand ermittelt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bezirkspersonalrats und die Verteilung der Sitze auf die Gruppen.
Der Bezirkswahlvorstand ermittelt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bezirkspersonalrates und die Verteilung der Sitze auf die Gruppen.
Der Wahlvorstand ermittelt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrates (§§ 16 und 17 Abs. 4 des Gesetzes). Ist eine von § 17 Absatz 1 bis 5 des…
Der Wahlvorstand ermittelt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats. Ist eine von § 14 LPVG abweichende Verteilung der Mitglieder des Personalrats…
Der Hauptwahlvorstand ermittelt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Hauptpersonalrats und die Verteilung der Sitze auf die Gruppen.
Der Wahlvorstand ermittelt die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats (§ 15 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes). Ist eine von § 16 des…
Der Bezirkswahlvorstand stellt das Ergebnis der Wahl fest und teilt die Namen der Mitglieder des Bezirkspersonalrats den Personalräten bei den Landgerichten zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.