Gesetz Nr. 1581 über die Zuständigkeit zum Vollzug des Wohngeldgesetzes Vom 13. Dezember 2005
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft; gleichzeitig tritt das Gesetz zur Regelung der Zuständigkeit nach § 30 des Gesetzes über Wohnbeihilfen vom 27. Mai 1964 (Amtsbl. S. 597) außer Kraft.
§ 3 WoBeiHG§ 30G SL 2005
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