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Ziel der Mietwohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Wohnungsmarkt, insbesondere aufgrund ihres Einkommens, nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad, ältere Menschen, Wohnungslose, Obdachlose, Auszubildende, Studierende und sonstige hilfebedürftige Personen.
Ziel der Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums ist die Unterstützung von Haushalten, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus, der Modernisierung oder des Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können. Dabei unterstützt die Förderung insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit Behinderungen oder Pflegegrad.