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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 703,37 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Naturschutzgebiet „Woogbachtal“ (N 6708-305) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22. Juli 1992 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt auf Flächen der Stadt Saarbrücken in den Gemarkungen Bischmisheim, Ensheim und Fechingen und befindet sich nördlich der Landebahn des Flughafens Ensheim, die Autobahn A6 verläuft westlich und die Landstraße L 108 östlich des Gebietes. Das Naturschutzgebiet grenzt im Norden an die Entwicklungszone des Biosphärenreservates Bliesgau an.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2000, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, mit Flurstücknummern und Randsignatur, wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Stadt Saarbrücken. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In den Detailkarten werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I und Artvorkommen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.