§ 3 WPapBerErstrVVerordnung über die Erstreckung von Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auf dem Gebiet der Wertpapierbereinigung und des Kapitalverkehrs auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 WPapBerBeendVVerordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.