§ 106 PAOPatentanwaltsordnung
Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.
§ 8 Abs. 1 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Das berufsgerichtliche Verfahren wird auf Antrag der zuständigen Heilberufekammer oder der Aufsichtsbehörde eröffnet. Erfährt eine Heilberufekammer, dass ein…
§ 114 StBerGSteuerberatungsgesetz
Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.
§ 104 PAOPatentanwaltsordnung
Für das berufsgerichtliche Verfahren ist im ersten Rechtszug das Landgericht zuständig.
§ 9 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Die oder der Vorsitzende des Berufsgerichts stellt dem Kammermitglied den Antrag auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens unter Angabe der erhobenen…