§ 138 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b AOAbgabenordnung
die Summe der Anschaffungskosten aller Beteiligungen mehr als 150 000 Euro beträgt. Dies gilt nicht für den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen von…
Art. 9 Abs. 6 32004L0109RICHTLINIE 2004/109/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG
Dieser Artikel gilt nicht für die Stimmrechte, die ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma im Handelsbuch im Sinne von Artikel 11 der Richtlinie 2006/49/EG…
§ 16 Abs. 12 InhKontrollVVerordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Den Anzeigen müssen die Unterlagen nach § 13 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 und 5 nicht beigefügt werden, wenn das Zielunternehmen ein…
Anlage 2 Nr. • WpI-InhKontrollVVerordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Vorausschätzungen für die Abschlüsse des Zielunternehmens (Artikel 12 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
§ 8 Abs. 2 WpI-InhKontrollVVerordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Der Anzeigepflichtige muss Unterlagen und Erklärungen nach Absatz 1 Satz 1 ohne zeitliche Einschränkung nicht erneut einreichen, sofern durch einen Erwerb…