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Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen über einen angemessen großen Gemeinschaftsraum sowie ausreichende Rückzugsmöglichkeiten für die Tagesgäste (Ruheräume, Liegesessel) und sanitäre Anlagen (Waschbecken, Dusche, separates WC) verfügen.
Bei der baulich räumlichen Gestaltung ist eine Nettogrundfläche von 18 qm je vorgesehenem Betreuungsplatz vorzusehen.
Die Leistungsanbieterin oder der Leistungsanbieter hat für eine den klimatischen Verhältnissen angepasste Innentemperatur zu sorgen.
Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter in Gasteinrichtungen haben eine an der entsprechenden Zielgruppe orientierte personelle, bauliche und sonstige…
Die Räumlichkeiten in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege müssen sich insbesondere im Hinblick auf Wohnlichkeit, Raumangebot, Sicherheit, Möglichkeiten der…
Die Einrichtung hat mindestens Aufenthalts-, Besuchs-, Behandlungs- und Wohnräume getrennt voneinander vorzuhalten. Stationen sind nach Möglichkeit in…
Die Leistungsanbieterin oder der Leistungsanbieter hat für eine den klimatischen Verhältnissen angepasste Innentemperatur in den Individual- und…
Die Leistungsanbieterin oder der Leistungsanbieter hat für eine den klimatischen Verhältnissen angepasste Innentemperatur in den Individual- und…
Bei Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege muss die Anzeige gemäß § 9 Absatz 1 des Wohn- und Teilhabegesetzes folgende Angaben enthalten:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.