WUFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 WUFGGesetz zur Regelung der Folgen rechtswidriger Handlungen bei der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark § 3§ 5 Die zurückzufordernden Beträge einschließlich der Zinsen sind an den Ausgleichsfonds Währungsumstellung zu zahlen. § 3§ 5