§ 14 Abs. 2 AWGAußenwirtschaftsgesetz
Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 27 Abs. 2 ASGGesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 19 BEHGGesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3, § 20 Satz 1 oder § 21 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 29 StFGGesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine…
§ 26c Abs. 8 BVerfSchGGesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 26b haben keine aufschiebende Wirkung.