Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen - Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe - Vom 20. November 2003
Der praktische Teil der Prüfung findet als Lehrprobe in einer Unterrichtseinheit statt und soll 90 Minuten betragen. Es ist dazu ein Unterricht vorzubereiten, durchzuführen und zu reflektieren.
§ 11 WuHWeitBildDV SL
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