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Der mündliche Teil der Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss abgelegt. Er besteht aus einem Prüfungsgespräch aus dem erziehungswissenschaftlichen Lernbereich, über einen vom Prüfling gewählten Schwerpunkt seiner Weiterbildung sowie einem Fragenteil. Der Fragenteil bezieht sich auf die Fachbereiche, die nicht Gegenstand des Prüfungsgesprächs sind.
Die Prüfung erfolgt als Einzelprüfung. Die Prüfungsdauer soll mindestens 15 Minuten betragen und 30 Minuten nicht überschreiten.