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Die schriftliche pädagogische Prüfung umfasst die Inhalte der fachtheoretischen Ausbildung nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1. Die Prüfbestimmungen der den Ausbildungsabschnitt durchführenden Institution gelten entsprechend. Bei außerhalb des Saarlandes abgelegten Prüfungen gilt die Prüfung entsprechend § 10 Absatz 3 Saarländische Laufbahnverordnung2 als im Saarland abgelegt.
Die praktische pädagogische Prüfung umfasst eine Lehrprobe von 45 Minuten und eine anschließende mündliche Prüfung von mindestens 15 Minuten.
Das Thema der Lehrprobe ist dem Referendar oder der Referendarin von dem Leiter oder der Leiterin der ausbildenden Behörde im Einvernehmen mit dem Ausbildungsleiter oder der Ausbildungsleiterin zu stellen und drei Arbeitstage vor der Prüfung bekannt zu geben. Der Referendar oder die Referendarin hat eine Stunde vor Beginn der Lehrprobe eine schriftliche Skizze über den geplanten Unterrichtsverlauf in sechsfacher Ausfertigung vorzulegen. Die Skizze soll sowohl die stoffliche als auch die methodisch-didaktische Anlage der Lehrprobe erkennen lassen.