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Die Weiterbildung zur Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe dauert im Regelfall zwei Jahre und soll in Teilzeitform vier Jahre nicht überschreiten. Die Weiterbildung umfasst mindestens 2.100 theoretische und praktische Unterrichtsstunden sowie mindestens 1.000 Stunden berufspraktischer Anteile. Unabhängig von der Form des Lehrgangs müssen die Mindeststundenzahlen eingehalten werden.
Der Rahmenlehrplan für die theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden umfasst folgende Lernbereiche:
Sozialwissenschaftlicher Bereich (mit mindestens 600 Unterrichtsstunden)
insbesondere in den Fächern
Ethik und Anthropologie,
Psychologie,
Soziologie und Gerontologie.
Berufswissenschaftlicher Bereich (mit mindestens 500 Unterrichtsstunden)
Der Rahmenlehrplan für die berufspraktischen Anteile muss Lehrtätigkeiten in wichtigen Einsatzbereichen der beruflichen Bildung umfassen. Davon sind mindestens 750 Stunden an Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen für Gesundheitsfachberufe auszuweisen. Im fachpraktischen Unterricht sind selbstständige Unterrichtsversuche sowie mindestens drei Lehrproben vorzusehen.